Die einjährige Polytechnische Schule wird primär von jenen 14- bis 15-jährigen Schülern als 9. Schulstufe genutzt, die unmittelbar nach der allgemeinen Schulpflicht einen Beruf erlernen wollen. Die Schüler sollen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit zu einem möglichst qualifizierten Übertritt in die duale Berufsausbildung (Lehrlingsausbildung) sowie in weiterführende Schulen befähigt werden.

Mein Vorsprung im Berufsleben

Junge Menschen erfahren in der Polytechnischen Schule durch eine entsprechende Vielfalt an Informationen, Betriebserkundungen und betriebspraktischen Tagen in Lehrwerkstätten, Berufsschulen oder Betrieben eine gezielte Orientierung und Vorbereitung für den künftigen, noch zu wählenden Beruf.

In Form von Fachbereichen (Wahlpflichtbereichen), die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülern eine allgemeine Berufsgrundbildung angeboten:

  • Fachbereich Metalltechnik
  • Fachbereich Elektrotechnik
  • Fachbereich Mechatronik
  • Fachbereich Bautechnik
  • Fachbereich Holztechnik
  • Fachbereich Handel-Büro
  • Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales
  • Fachbereich Tourismus

Jede Schülerin und jeder Schüler hat einen Fachbereich aus den am Standort angebotenen zu wählen.

In den allgemeinen Pflichtgegenständen und den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ( Schlüsselqualifikationen ) vermittelt. Durch betont handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabungen und die Lernmotivation gefördert werden.

Die Pflichtgegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik werden in Leistungs- oder Interessendifferenzierung unterrichtet.

Alle Schüler der Polytechnischen Schule lernen - vor allem im Bereich der alternativen Pflichtgegenstände - den lebenspraktischen und berufsbezogenen Umgang mit dem Computer.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und je nach den örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemein bildenden Pflichtschule eingerichtet.

Schüler/innen, die nach Erfüllung ihrer allgemeinen Schulpflicht die Polytechnische Schule noch nicht besucht haben, sind berechtigt, diese in einem freiwilligen 10. Schuljahr zu besuchen.

 

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